Eine Zusatzentnahme (ZE) ist ein Darlehen, das die o/ZB einer Gesellschafterin gewährt. Zusatzentnahmen (ZE) sind möglich für persönliche Projekt, förderungswürdige Projekte, Projekte juristischer Personen, z.B. Vereine
Eine ZE kann beantragt werden nach Maßgabe der
- gesammelten, eigenen und/oder
- von anderen übertragenen Sparpunkte.
Der Flächeninhalt des Tilgungsdreiecks muss gleich sein dem Flächeninhalt des Anspardreiecks.
Kriterien für eine Zusatzentnahme (ZE) sind:
- verfügbare Sparpunkte
- Höhe der benötigten Zusatzentnahme/Laufzeit
- Sicherheiten wie Zahlungsfähigkeit, Bürgen, ggf. dingliche Sicherheit
- Das Projekt ist nachhaltig und im Einklang mit den Zielen der o/ZB Karlsruhe
zusätzliche Voraussetzungen für juristische Personen
- gemeinnütziges Projekt
- ökologisch nachhaltiges Projekt
- sozialverträglich