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Die o/ZB-Karlsruhe

Die o/ZB-Karlsruhe ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die Einlage einer/s GesellschafterIn beträgt 100€. Zur Finanzierung der laufenden Ausgaben der Gesellschaft muss jedeR GesellschafterIn einen Jahresbeitrag von 20€ zahlen. Es können nur GesellschafterInnen der Region, d.h. aus Karlsruhe und Umgebung aufgenommen werden. Aus der o/ZB kann man zum Ende eines Geschäftsjahres wieder ausscheiden, wenn bis dahin alle Verträge abgewickelt sind.

Die GesellschafterInnen treffen sich jährlich zu einer GesellschafterInnenversammlung, um wichtige Entscheidungen für die o/ZB treffen.

Der o/ZB-Kreis

Der o/ZB-Kreis ist ein von den GesellschafterInnen gewähltes Entscheidungsgremium, das die Geschäfte der o/ZB führt.

Der o/ZB-Kreis

  • entscheidet anhand der erworbenen Sparpunkte und auf der Basis fester Kriterien über eine beantragte Zusatzentnahme (Darlehen)
  • besteht aus bis zu sieben GesellschafterInnen. Seine Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung auf 2 Jahre gewählt.
  • entscheidet über den Antrag zur Aufnahme neuer GesellschafterInnen