Eine Zusatzentnahme (ZE) ist ein Darlehen, das die o/ZB einer Gesellschafterin gewährt. Zusatzentnahmen (ZE) sind möglich für persönliche Projekt, förderungswürdige Projekte, Projekte juristischer Personen, z.B. Vereine

Eine ZE kann beantragt werden nach Maßgabe der

  • gesammelten, eigenen und/oder
  • von anderen übertragenen Sparpunkte.

Der Flächeninhalt des Tilgungsdreiecks muss gleich sein dem Flächeninhalt des Anspardreiecks.

Kriterien für eine Zusatzentnahme (ZE) sind:

  • verfügbare Sparpunkte
  • Höhe der benötigten Zusatzentnahme/Laufzeit
  • Sicherheiten wie Zahlungsfähigkeit, Bürgen, ggf. dingliche Sicherheit
  • Das Projekt ist nachhaltig und im Einklang mit den Zielen der o/ZB Karlsruhe

zusätzliche Voraussetzungen für juristische Personen

  • gemeinnütziges Projekt
  • ökologisch nachhaltiges Projekt
  • sozialverträglich